Möhnesee Datum: 28.10.2011 | Nachrichten ÜbersichtAb sofort bei uns erhältlich: Zehnerkarten Möhnesee...
Die Zehnerkarte:
Zehnerkarten (10 Tauchgenehmigungen) gelten die ganze Woche, außer bei Eisbildungsgefahr.
Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
Eine Zehnerkarte wird erworben, sie hat eine Kartennummer. Der Karteninhaber möchte innerhalb der Woche tauchen.
Er meldet sich per SMS VOR DEM TAUCHGANG unter folgenden Mobilnummer an: 01578 396 48 33
Der Inhalt der SMS muss wie folgt aussehen (ein Beispiel, bitte die echten Daten senden):
Peter Mustermann (Name des Karteninhabers)
Z000x (Kartennummer)
08 Pers. (Anzahl der Taucher)
HSK TV 40 + HSK PM 10 (Kfz.Kennzeichen)
Danach trägt der Karteninhaber in die dafür vorgesehenen Felder je Taucher das aktuelle Datum ein und legt die Zehnerkarte (Inhaber und Datumseintragungen müssen sichtbar sein) hinter die Windschutzscheibe eines der angegebenen Kfz. Ist eine Karte nicht korrekt ausgefüllt oder sind Datums- und Inhaberangaben nicht sichtbar (z.B. Rückseite der Karte nach oben, Karte z.T.abgedeckt) verliert diese Karte mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit. Regressansprüche der Inhaberin, des Inhabers sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso findet keine Rückvergütung statt!
Der wechselnde Schloßcode ist auf den Karten eingestempelt. Wechsel werden den Karteninhaber per SMS mitgeteilt.
Dafür müsst ihr aber bei Kauf zwingend eure Handynummer angegeben haben, ansonsten kann ein Update des Codes unter Umständen nicht rechtzeitig erfolgen.
NACH DEM TAUCHEN, wenn also alle wieder abfahrbereit sind, schickt der Karteninhaber wieder eine SMS an die Mobilnummer: 01578 396 48 33 mit dem Inhalt:
Z000x(Kartennummer)
Abmeldung (d. h. alle wieder raus und Abfahrt der Taucher)
!!!!BITTE DAS SCHLOSS WIEDER ZUMACHEN!!!!
Wir haben hier redundante Kartenlisten wo wir ebenfalls die Anzahl der Taucher/Tagesgenehmigungen je Taucher abstreichen.
Wird keine oder unwahre SMS Mitteilung vor und/oder nach dem Tauchgang gesendet verliert die Zehnerkarte mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit. Vom Inhaber der Karte ist der Nachweis über den Versand zu erbringen.
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